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Vegas Proline Pack 1Stück

Artikelnummer: PSM000510

VEGAS PROLINE PACK 5 LTR. + 3X5 LTR. Zulassungsnummern: 025287-00 025609-00

Kategorie: Fungizide


862,98 €

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1.026,94 € (inkl. 19% USt.)

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Hinweis:
Dieses Pflanzenschutzmittel ist ausschließlich für den beruflichen Anwender!
Der Besitz und die Vorlage eines gültigen Sachkundenachweises Pflanzenschutz und des Personalausweises ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Aufwandmenge als Pack

  • Standardempfehlung:
  • 0,2 l/ha Vegas® + 0,6 l/ha Proline®
  • Bei hohem Krankheitsdruck:
  • 0,25 l/ha Vegas® + 0,8 l/ha Proline®


Vegas
Auflagen:

  • Das Mittel ist giftig für Algen.
  • Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
  • Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
  • Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): unbekannt
  • R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • R 38 : Reizt die Haut
  • R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
  • S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
  • S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
  • S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
  • S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
  • S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
  • S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
  • S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
  • Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
  • Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen
  • Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
  • Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
  • Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Aufwand:

  • Ackerbau:
  • Aufwand  0,375l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
  • Obstbau:
  •   0,25l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
  • Weinbau:
  • Basisaufwand: 0,12l/ha in maximal 400 l/ha Wasser
  • ES 61: 0,24l/ha in maximal 800 l/ha Wasser
  • ES 71: 0,36l/ha in maximal 1.200 l/ha Wasser
  • ES 75: 0,48l/ha in maximal 1.600 l/ha Wasser

Schadorganismus:

  • Echte Mehltaupilze

Mittel Wirkstoff:

  • Name: Vegas Wirkstoff: Cyflufenamid Gehalt rein: 0 g/L / Gehalt Grundstruktur: 51,3 g/L


Proline
Auflagen:
  • Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
  • Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
  • Das Mittel ist giftig für Algen.
  • Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
  • Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
  • Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • R 36 : Reizt die Augen
  • R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
  • S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
  • S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
  • S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
  • S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
  • S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
  • S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
  • Der Gehalt an Toluol darf 5 g/kg und der Gehalt an Prothioconazol-desthio (2-(1-chlorocycolproyl)1-(2-chlorophenyl-3-(1,2,4-triazol-1-yl)-propan-2ol) darf 0,5 g/kg im technischen Wirkstoff Prothioconazol nicht überschreiten.
  • Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen
  • Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • Die Anwendung in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Pyrethroide ist auch während des Bienenfluges an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, erlaubt.
  • Das Mittel darf in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Neonikotinoide an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen be-flogen werden, angewendet werden, sofern dies ausweislich der Gebrauchsanleitung des Insektizids erlaubt ist.
  • Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
  • Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
  • Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Aufwand:
  • Getreide:   0,8l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
  • Raps:        0,7l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser

Schadorganismus:
  • Sclerotinia sclerotiorum

Mittel Wirkstoff:
  • Name: Proline Wirkstoff: Prothioconazol Gehalt rein: 0 g/L / Gehalt Grundstruktur: 250 g/L


    Bienengefährlichkeit: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).


    Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Artikelgewicht: 1,00 Kg

Sicherheitsdatenblatt

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